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Brust­pigmentierung FAQ

Foto: RPM Medical & Kosmetik®

Brustpigmentierung

Fragen und Antworten

  • Wie verläuft die Behandlung?

    Bevor die Behandlung letzten Endes durchgeführt wird, findet selbstverständlich noch ein eingehendes Beratungsgespräch statt. Hierbei werden z.B. die Form und Farbe der zu pigmentierenden Fläche gemeinsam mit Ihnen abgestimmt und festgelegt.

    Nach ca. drei Wochen wird ein Kontrolltermin vereinbart. Sollten Nachbehandlungen notwendig sein, haben Sie ein Anrecht auf bis zu zwei Nachbehandlungen (in einem Zeitraum von bis zu 6 Monaten nach Pigmentierungstermin), wenn nicht anders vereinbart. In der Regel umfasst die Behandlung zwei aufeinander folgende Sitzungen von 1-2 Stunden.

    • Ambulanter Eingriff
    • keine Narkose / keine Spritze
    • Behandlungsdauer ca. 1-2 Stunden
  • Was beinhaltet das persönliche Beratungsgespräch?

    Eventuell hat Ihr behandelnder Arzt / Ihre Klinik Sie zu uns weitergeleitet oder Sie haben sich selbst gekümmert und haben uns gefunden. Egal wie, vor jeder Behandlung wird vorher ein Beratungsgespräch durchgeführt und alle wichtigen Informationen und Fragen werden besprochen. Somit kann Herr Mischewski, sich ein Bild über Ihre jetzige Situation verschaffen.

    Bei jedem Beratungsgespräch wird individuell auf die Wünsche der Kundin / des Kunden eingegangen (soweit es möglich ist) und eine ausführliche Aufklärung bezüglich der para-MEDizinischen Pigmentierung durchgeführt. Des Weiteren erhält jede Kundin / jeder Kunde nach der ausführlichen Beratung auch Informationen zum Nachlesen.

    Bei medizinischen Fragen, ist und bleibt Ihr behandelnder Arzt weiter Ihr Ansprechpartner.

    Sollten Sie eine Beratung wünschen, vereinbaren Sie bitte vorher ein Termin:

    Tel.: 0 21 61 / 6 20 27 55
    Büro: 0 21 61 / 30 94 28 9
    Mobil: 01 57 / 74 70 98 10
    E-Mail: info@med-pigmentierung.de
    oder über das Kontaktformular.

  • Welche Risiken gibt es?

    Bei einem hygienisch reinen Arbeitsplatz, einhergehend mit der Verwendung von professionellem Verbrauchsmaterial welches extra für die med. Mikropigmentierung hergestellt wurde, sind Risiken so gut wie ausgeschlossen. Das gesamte Verbrauchsmaterial ist selbstverständlich Einwegmaterial.

    • Es werden spezielle hochwertige Modulare-Nadelsysteme (steril) verwendet.
    • Die verwendeten Farben sind dermatologisch geprüft und nach den neuesten Bestimmungen zertifiziert - REACH & EACH konform.
    • Die Pigmentiergeräte stammen ebenfalls aus der neuesten Generation.
    • Sie erhalten bei uns immer eine ausführliche Pflegeanleitung und das dazugehörige Pflege-Set von RPM Medical & Kosmetik® für Ihre Heimpflege
  • Welche Pigmentierfarben werden verwendet?

    Die Farben entsprechen den neusten gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland und EUROPA und sind somit REACH & ECHA konform. Der Hersteller bestätigt, dass die von ihm hergestellten Farben keine verbotenen Azofarbstoffe enthalten. Alle Farben entsprechen der ab 01.05.2009 geltenden Tätowiermittelverordnung, die auch für Pigmentierfarben Anwendung findet.

    Der Hersteller bestätigt, dass seine Farben jahrelang erprobt sind und können für MRT-Diagnostik unbedenklich eingestuft werden. Der Kontakt ist für alle Körperteile freigegeben. Die Ausgangsstoffe entsprechen dem Arzneimittelgesetz. Sie sind auf ihre Reinheit überprüft und dokumentiert. Die dispergierten Farben entsprechen den internationalen Anforderungen und können als höchst unbedenklich eingestuft werden.

  • Wann ist eine para-MEDizinische Pigmentierung nicht oder noch nicht möglich?

    Die Warzenhofpigmentierung sollte erst nach 3-6 Monaten nach der Nippelrekonstruktion durchgeführt werden! Sollten Sie keine Nippelrekonstruktion durchgeführt haben bzw. wünschen, entfällt somit die Wartezeit. Der Nippel wird dann auch mittels para-MEDizinischer Pigmentierung farblich imitiert.

    Die para-MEDizinische Pigmentierung kann bzw. sollte erst ausgeführt werden, wenn alle ärztlichen Maßnahmen abgeschlossen sind. Bei Narbenpigmentierungen sollten die Narben mindestens 12-24 Monate alt sein. Hautveränderungen, wie zum Beispiel Vitiligo (Weißfleckenkrankheit) müssen schon seit Jahren gleich aussehen und dürfen sich nicht kürzlich verändert haben.

    Es besteht zwar eine enge Zusammenarbeit zwischen Ärzten und mir, jedoch empfehle ich Ihnen Ihr Vorhaben vorher mit Ihrem Arzt abzusprechen.

  • Welche Pflege wird nach einer para-MEDizinischen Mikropigmentierung empfohlen?

    Die pigmentierten Hautareale sollten aus hygienischen Gründen in den ersten Wochen nach der Behandlung nicht mit normalen kosmetischen Produkten behandelt werden. Nach einer Behandlung sollte der Hautbereich zudem gut gepflegt und geschmeidig gehalten werden.

    RPM Medical & Kosmetik® bietet Ihnen die exklusiven Pflegeprodukte von TattooMed® an.

    "Herr Mischewski ist auf dem Gebiet der medizinischen Mikropigmentierung, einer der wenigen Spezialisten in Deutschland und empfiehlt seinen Patienten und Kunden diese Pflegeserie nach einer Behandlung."

    Mangelnde Hygiene in den ersten Tagen nach dem Pigmentieren kann in seltenen Fällen Infektionen hervorrufen. Bitte entfernen Sie nicht vorzeitig die Pigmentierkruste, sie löst sich allmählich von selbst nach 7 bis 14 Tagen ab.

    "Der erfolgreiche Heilungsverlauf und das Farbergebnis ist auch von der richtigen Pflege und der richtigen Anwendung abhängig, dieses ist nicht zu unterschätzen! Ich empfehle meinen Patienten/Kunden das TattooMed® all in Set. Dieses wurde von Medizinern und Tätowierern gemeinsam entwickelt." Zitat - Rafael Peter Mischewski

    Die Pflegeprodukte, nach Ihrer Behandlung mittels der medizinischen Mikropigmentierung, können Sie direkt bei uns erwerben.

    TattooMed® Pflegeprodukte

  • Welche Behandlungsmöglichkeiten bietet die para-MEDizinische Pigmentierung?
    • Haaransatzimitierung durch Mikropigmentierung, z. B. nach einer Haartransplantation um die Kopfnarbe optisch mittel Pigmentierung zu retuschieren
    • Para-MEDizinische Pigmentierung von Brustwarze bzw. Warzenhof (Areola-Mamillenkomplex / Mamillenpigmentierung / Mamillen-Zeichnung / Mamillenrekonstruktion durch Pigmentierung) nach Brustkrebsoperation - auch bei Brustkrebs beim Mann
    • Warzenhofrekonstruktion durch para-MEDizinische Pigmentierung (Humanmedizinische-Pigmentierung)
    • Narbenretuschierung im Brust und Hüftbereich (nach TRAM-Flap = transverser Musculus rectus abdominis-Lappen bzw. DIEP-Flap = Deep-Inferior-Epigastric-Perforator-Lappen)
    • Kosmetische Areola-Pigmentierung (Warzenhofpigmentierung) nach kosmetischen Brustoperationen wie z. B. Brustvergrößerung, Brustverkleinerung, Bruststraffung
    • Kosmetische Warzenhofpigmentierung - bei zu hellem Brustwarzenkomplex oder zu kleinem Brustwarzenkomplex (Areola-Mamillenkomplex)
    • Narbenretuschierungen (Narbenpigmentierung) z. B. nach kosmetischen Brustoperartionen, Narben am Arm / Handgelenk, Narben im Intimbereich, Suizidnarben, sowie nach sonstigen Operationen, etc.
    • Farbimplantation von fehlenden Farbpigmenten / Farbangleichung z. B. nach Operationen auch im Genitalbereich (Penis / Phallus)
    • Vitiligo (Weißfleckenkrankheit, auch Scheckhaut genannt): Bei Vitiligo wird mit dem Feinstpigmentiergerät die entsprechende Hautstelle mit Camouflagefarben pigmentiert. Ist eine wirksame Behandlung bei einer stabilen Vitiligo!
    • Nachpigmentierung im Bereich der para-MEDizinischen Pigmentierung, wenn die Pigmentierung stark nachgelassen hat
    • Warzenhofvergrößerung durch para-MEDizinische Mikropigmentierung (Frau / Mann)
    • Die Vergrößerung des Warzenhof bzw. der Warzenhöfe mittels einer para-MEDizinischen Pigmentierung, bei Transsexuellen, wird von Herrn Mischewski durchgeführt
    • Augenbrauen (Permanent Make-up), die Augenbrauenrekonstruktion z. B. nach einer Chemotherapie, fehlendem Haarwachstum, etc.
  • Was kostet eine para-MEDizinische Pigmentierung? Übernimmt die Krankenkasse Ihre Kosten?

    Warzenhofpigmentierung nach Brustkrebs:

    Das Angebot ist leider keine reguläre Kassenleistung. In der Regel muss bei Krebspatienten ein Antrag, bezüglich der Kostenübernahme, durch die Patientin gestellt werden. Wird dieser dann von der Krankenkasse schriftlich bewilligt, sind negative Überraschungen fast ausgeschlossen.

    Für die para-MEDizinische Mikropigmentierung des Warzenvorhofs, werden in der Regel die Kosten von den meisten Krankenkassen übernommen. Einige Patientinnen können zu einem Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse zur Untersuchung eingeladen werden. Dieser fällt dann die Entscheidung über die Kostenzusage.

    Sollte die Kostenzusage von der Kasse nicht mit einer positiven Antwort erwidert werden, ist die Behandlung leider als Privatleistung anzusehen.

    Herr Mischewski arbeitet mit unterschiedlichen Brustzentren, Kliniken, Praxen zusammen und unter umständen finden wir auch für Sie eine Lösung, damit Ihre Kosten komplett oder zum Teil übernommen werden.

    Wir konnten schon viele positive Kostenübernahmen durch die Krankenkasse für unsere Kunden ermöglichen. Egal ob Technikerkrankenkasse, BARMER, AOK und co.

     

    Sonstige Leistungen wie z. B. reine kosmetische Warzenhofpigmentierungen oder Narbenpigmentierungen etc.:

    Diese Behandlungen sind generell als Privatleistung anzusehen. Eine Kostenaussage ist vom Aufwand abhängig. Somit können leider Kostenvoranschläge nur nach einem ausführlichen, persönlichen Beratungsgespräch durch Herrn Mischewski ausgestellt werden!

    Bezahlung der Dienstleistungen:

    Durch die Krankenkasse, wenn der Antrag genehmigt wurde. In diesem Fall gehen Sie in Vorleistung und erhalten den Behandlungsbetrag durch Ihre Krankenkasse rückerstattet. In manchen Fällen ist eine Abrechnung auch mittels Abtretungserklärung möglich. Dies muss jedoch auch vorher geklärt werden und schriftlich bestätigt sein. Wir beraten Sie diesbezüglich bei unserem persönlichen ersten Gespräch.

    Sollten die Behandlungskosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden, so ist die Bezahlung der Behandlung (Privatleistung) am Tag der Grundbehandlung vor der Behandlung in bar oder mit EC-Cash und Pinnummer zu entrichten.

    Nachträgliche Überweisungen werden leider nicht durchgeführt.

    (Stand: 01. Januar 2023)

  • Was beinhalten die europäische REACH & ECHA Verordnung 2022 und die Tätowiermittelverordnung?

    REACH = Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of CHemicals

    Verordnung zur Schaffung eines einheitlichen Standards bestimmter Inhaltsstoffe der EU.

    ECHA = Eurpoean CHemicals Agency

    Europäische Chemikalienagentur der Europäischen Union zur Umsetzung der Rechtsvorschriften zum Schutz der Gesundheit und Umwelt.

    Mehr Sicherheit für Sie

    Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Bestimmungen der Novelle des Chemikaliengesetzes, BGBl. I Nr. 7/2012 in Kraft mit 4. Januar 2022:

    Wir nutzen nur Farbpigmente die dieser Verordnung entsprechen und geben Ihnen somit die Sicherheit, die das Gesetz verlangt.

    Folgende Inhaltsstoffe dürfen seit dem 01.05.2009 nicht mehr in den Pigmentierfarben enthalten sein:

    • Gesundheitsgefährdende Stoffe (nach Anlage 1 der Kosmetikverordnung vom 18.09.2008)
    • Kosmetikpigmente mit eingeschränktem Anwendungsbereich (nach Anlage 3 A vom 18.09.2008)
    • Farbstoffe, die krebserzeugende aromatische Amine abspalten können oder diese enthalten
    • andere gesundheitlich bedenkliche Farbstoffe (nach Anlage 2 der Tätowiermittelverordnung)
    • Para-Phenylendiamin und dessen Sulfate und Chloride

    Zur Tätowiermittelverordnung

    Ziele der REACH & ECHA Verordnung:

    Regelung von chemischen Stoffen in industriellen Prozessen und Objekten des Alltags wie z.B. Farben/Lacke, Reinigungsmittel, Kleidung, Möbel etc.

    • Schutz der menschlichen Gesundheit
    • Schutz der Umwelt
    • Schutz vor Risiken durch Verwendung von Chemikalien
    • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie in der EU
    • Verringerung von Tierversuchen durch neue Arten der Beurteilung von Gefahren

    Zur REACH & ECHA Verordnung

  • Was ist die Rosa Schleife?

    Die Rosa Schleife ist ein internationales Symbol, durch das Solidarität mit Frauen zum Ausdruck gebracht werden kann, die an Brustkrebs erkrankt sind oder aufgrund einer Keimbahnmutation ein besonders großes Risiko für eine Brustkrebserkrankung haben.

    Zugleich soll die Rosa Schleife, vergleichbar mit der Roten Schleife (der „AIDS-Schleife“) und anderen Awareness Ribbons, den öffentlichen Diskurs über Brustkrebs und die wissenschaftliche Erforschung von Brustkrebs fördern.

    Die Rosa Schleife wurde erstmals im Herbst 1991 von der US-amerikanischen Stiftung Susan G. Komen (bis 2006: Susan G. Komen Breast Cancer Foundation) im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit genutzt, als jeder Teilnehmer am Race for the Cure – einem Brustkrebs-Solidaritätslauf von Susan G. Komen in New York City – eine Rosa Schleife erhielt.

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